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Telefonansage zwischen den Jahren: drei Fälle, drei völlig unterschiedliche Texte

Offen mit kleiner Besetzung, geschlossen bis zu einem Datum oder Rückkehr nach Neujahr — so formulieren Sie die Ansage für die Tage nach Weihnachten.

Die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr sind der unklarste Abschnitt im Geschäftsjahr. Es sind offiziell Arbeitstage, praktisch arbeitet ein großer Teil der Unternehmen nicht oder nur eingeschränkt, und niemand weiß von außen, welcher Fall zutrifft. Genau deshalb ist die Telefonansage in dieser Woche wertvoller als an jedem anderen Tag im Dezember: Sie beantwortet in zwanzig Sekunden eine Frage, für die Anrufende sonst mehrere Versuche brauchen.

2026 sind es drei Werktage: Montag, der 28., Dienstag, der 29., und Mittwoch, der 30. Dezember. Der 25. und 26. Dezember liegen auf Freitag und Samstag, Silvester ist ein Donnerstag, Neujahr ein Freitag. Ihre Ansage muss also für ein Fenster gelten, das mit dem Wochenende beginnt, drei Arbeitstage enthält und mit einem verlängerten Wochenende endet.

Klären Sie zuerst: Welcher der drei Fälle sind Sie?

Alles Weitere hängt an dieser Entscheidung. Die drei Fälle brauchen keine unterschiedlichen Formulierungen desselben Textes, sondern verschiedene Texte — weil sie verschiedene Erwartungen setzen.

FallZutreffend, wenn …Kern der Ansage
A — offen mit reduzierter Besetzungjemand im Haus ist, Telefon zu bestimmten Zeiten besetzt ist, Rückmeldungen aber langsamer erfolgenErreichbarkeitszeiten und realistische Rückmeldefrist
B — geschlossen bis zu einem Datumniemand im Haus ist, das Fenster aber vor dem Jahreswechsel endet oder eindeutig begrenzt istSchließzeitraum und ein Weg für die Zwischenzeit
C — Rückkehr erst nach Neujahrdie Schließzeit über den Jahreswechsel hinausgeht und im Januar endetRückkehrdatum mit Wochentag, davor keine Erreichbarkeit

Wenn Sie zwischen A und B schwanken, entscheiden Sie sich für den Fall, den Sie sicher einhalten. Eine Ansage, die Erreichbarkeit ankündigt und dann nicht liefert, erzeugt mehr Ärger als eine Ansage, die konsequent geschlossen meldet.

Fall A — offen, aber mit kleiner Mannschaft

Das ist der anspruchsvollste Fall, weil Sie zwei Dinge gleichzeitig sagen müssen: Wir sind da — und wir sind langsamer. Wer nur das Erste sagt, bekommt Nachfragen; wer nur das Zweite sagt, verliert Anrufe, die man hätte annehmen können.

Nennen Sie drei Angaben: die konkreten Telefonzeiten, die realistische Rückmeldefrist und den Tag, ab dem wieder Normalbetrieb herrscht. Vermeiden Sie Formulierungen wie „eingeschränkt erreichbar" ohne Zeitangabe — das ist für Anrufende inhaltsleer.

Ansage 1 — offen mit reduzierten Telefonzeiten

„Guten Tag, Sie erreichen FIRMENNAME. Zwischen den Jahren sind wir für Sie da, allerdings mit kleinerer Besetzung. Am 28., 29. und 30. Dezember erreichen Sie uns telefonisch von 9 bis 14 Uhr. Anfragen, die uns in dieser Zeit erreichen, beantworten wir in der Regel innerhalb von zwei Werktagen. Ab Montag, dem 4. Januar, sind wir wieder in gewohntem Umfang für Sie erreichbar. Wenn Sie mögen, hinterlassen Sie nach dem Signalton Ihren Namen und Ihre Rufnummer. Wir wünschen Ihnen einen ruhigen Jahresausklang."

Fall B — geschlossen bis zu einem festen Datum

Hier ist die Aufgabe einfacher, aber die Genauigkeit wichtiger. Zwei Angaben tragen die ganze Ansage: bis wann geschlossen und was in der Zwischenzeit mit einem Anliegen passiert. Alles andere ist Beiwerk.

Achten Sie auf die Formulierung des Enddatums. „Geschlossen bis zum 3. Januar" ist mehrdeutig — ist der 3. der letzte Schließtag oder schon der erste Öffnungstag? Sagen Sie stattdessen „bis einschließlich Sonntag, dem 3. Januar, geschlossen. Ab Montag, dem 4. Januar, wieder erreichbar." Zwei Sätze, keine Auslegungsfrage.

Ansage 2 — geschlossen, Nachrichten werden aufgezeichnet

„Guten Tag, hier ist FIRMENNAME. Zwischen Weihnachten und Neujahr bleibt unser Büro geschlossen. Wir sind vom 24. Dezember bis einschließlich Sonntag, dem 3. Januar, nicht besetzt. Ab Montag, dem 4. Januar, erreichen Sie uns wieder zu unseren üblichen Zeiten. Bitte hinterlassen Sie nach dem Signalton Ihren Namen, Ihre Rufnummer und Ihr Anliegen. Wir melden uns in der ersten Januarwoche bei Ihnen zurück. Ihnen und Ihren Angehörigen wünschen wir einen guten Übergang ins neue Jahr."

Ansage 3 — geschlossen, dringende Anliegen über einen zweiten Weg

„Guten Tag, Sie hören die Ansage von FIRMENNAME. Unser Büro ist zwischen den Jahren nicht besetzt. Vom 24. Dezember bis einschließlich 3. Januar erreichen Sie uns telefonisch nicht. Für dringende Anliegen ist unsere Rufbereitschaft am 28., 29. und 30. Dezember zwischen 10 und 12 Uhr unter der Nummer RUFNUMMER erreichbar. Ich nenne die Nummer noch einmal langsam: RUFNUMMER. Alles Übrige senden Sie uns bitte per E-Mail an MAILADRESSE. Wir bearbeiten Ihre Nachricht ab Montag, dem 4. Januar. Kommen Sie gut ins neue Jahr."

Fall C — Rückkehr erst nach Neujahr

Wenn Ihre Schließzeit über den Jahreswechsel reicht, wird die Ansage in einem Punkt anspruchsvoller: Sie läuft über einen Jahreswechsel hinweg und muss auch am 2. Januar noch richtig klingen. Formulierungen wie „nächstes Jahr" oder „im neuen Jahr" werden ab dem 1. Januar unsinnig — der Anrufer ist dann schon im neuen Jahr.

Nennen Sie deshalb ausschließlich das Datum mit Wochentag und verzichten Sie auf jede Jahresrelation. Und prüfen Sie das Datum doppelt: Ist der 4. Januar 2027 ein Montag? Ja. Ist er in Ihrem Bundesland ein Arbeitstag? In allen Ländern ja — der Dreikönigstag am Mittwoch, dem 6. Januar 2027, betrifft dagegen Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt. Wenn Sie dort sitzen und den 6. Januar schließen, gehört das in die Ansage.

Ansage 4 — durchgehend geschlossen bis in den Januar

„Guten Tag und willkommen bei FIRMENNAME. Unser Büro ist über die Feiertage und den Jahreswechsel geschlossen. Wir sind ab Montag, dem 4. Januar, wieder für Sie erreichbar. Bis dahin ist unser Telefon nicht besetzt. Bitte senden Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail an MAILADRESSE — wir sichten alle Nachrichten am Morgen des 4. Januar und melden uns in der Reihenfolge des Eingangs. Wir danken Ihnen für die Zusammenarbeit in diesem Jahr und wünschen Ihnen einen guten Start."

Drei Fehler, die in dieser Woche besonders teuer sind

Der Weihnachtsgruß als Hauptinhalt. Am 29. Dezember ist Weihnachten vorbei. Eine Ansage, die mit „Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest" beginnt, wirkt an diesem Tag unaufmerksam und verschiebt die eigentliche Information nach hinten. Der Gruß gehört, wenn überhaupt, in den letzten Satz — dann als Wunsch für den Jahreswechsel.

Die stehengebliebene Ansage. Wenn am 28. Dezember noch die Ansage vom 23. läuft, hören Anrufende ein falsches Datum. Legen Sie schon jetzt fest, wer wann umschaltet, und notieren Sie es zusammen mit den Zugangsdaten zur Anlage.

Das ungeprüfte Rückkehrdatum. Das am häufigsten falsch genannte Datum in Zwischen-den-Jahren-Ansagen ist der erste Arbeitstag. Prüfen Sie ihn gegen den Urlaubsplan: Wenn am 4. Januar nur die Hälfte des Teams da ist, kündigen Sie keine volle Erreichbarkeit an.

So kommen Sie von hier zur fertigen Ansage

Wählen Sie einen der vier Texte, ersetzen Sie die Angaben in Großbuchstaben durch Ihre eigenen und übernehmen Sie den Text in den Generator. Dort wählen Sie eine Stimme, passen Tempo und Pausen an und hören sich das Ergebnis an — beliebig oft, kostenlos und ohne Anmeldung. Erst wenn die Ansage sitzt, laden Sie sie für 49 € netto als MP3 herunter.

Wenn Ihr Zwischenfenster mit einem eigenen Silvester- oder Neujahrstext enden soll, finden Sie die getrennte Logik für den 31. Dezember, den 1. Januar und den ersten Öffnungstag auf der entsprechenden Seite.

Häufige Fragen

Welche Tage sind 2026/27 überhaupt „zwischen den Jahren"?

Gemeint ist das Fenster vom 25. Dezember bis zum 1. Januar. Arbeitstage im engeren Sinn sind 2026 nur Montag, der 28., Dienstag, der 29., und Mittwoch, der 30. Dezember. Der 25. und 26. Dezember fallen auf Freitag und Samstag, Silvester auf Donnerstag, Neujahr auf Freitag. Für die Ansage sind also drei Werktage zu klären — genau in diesen drei Tagen entsteht der Informationsbedarf.

Wir sind offen, aber nur zu zweit. Muss das in die Ansage?

Die Besetzungsstärke selbst nicht. Wohl aber ihre Folge: kürzere Erreichbarkeitszeiten und längere Rückmeldefristen. Sagen Sie, wann Sie ans Telefon gehen und wann Sie zurückrufen, nicht wie viele Personen im Haus sind. „Am 28., 29. und 30. Dezember erreichen Sie uns von 9 bis 14 Uhr" ist eine brauchbare Angabe, „wir sind in reduzierter Besetzung" ist keine.

Brauche ich eine eigene Ansage, wenn ich schon eine Betriebsurlaub-Ansage habe?

Nur wenn sich Ihre Erreichbarkeit im Zwischenfenster von der über Weihnachten unterscheidet. Wer durchgehend vom 24. Dezember bis 3. Januar geschlossen ist, braucht eine Ansage. Wer über die Feiertage geschlossen, zwischen den Jahren aber halbtags besetzt ist, braucht zwei — sonst stimmt eine von beiden Aussagen nicht.

Wie oft muss ich die Ansage im Zwischenfenster wechseln?

In der Regel einmal. Formulieren Sie die Zwischen-den-Jahren-Ansage so, dass sie das gesamte Fenster abdeckt und bereits das Rückkehrdatum enthält. Ein täglicher Wechsel ist nicht nötig und erhöht nur das Risiko, dass an einem Tag die falsche Ansage läuft.

Kann die Ansage einfach den Weihnachtsgruß mit anderem Datum wiederholen?

Das funktioniert selten. Ein Weihnachtsgruß ist rückblickend und wünschend, die Zwischen-den-Jahren-Ansage ist vorausschauend und organisierend. Anrufende in dieser Woche haben ein konkretes Anliegen und wollen wissen, ob sie es jetzt loswerden oder im Januar wiederkommen. Der Gruß gehört ans Ende, nicht an den Anfang.

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